Die Küsterin
Küsterinnen sind die guten Seelen des (Gottes-)Hauses. Sie sorgen dafür, dass alles sauber bleibt und
bereiten den Kirchenraum vor dem Gottesdienst vor. Am Sonntag sind sie das Aushängeschild
unserer Kirchengemeinde: Sie begrüßen Besucherinnen und Besucher, geben ihnen unter
Umständen Liedblätter oder Kärtchen, über deren Motiv die Predigt geht, in die Hand. Taufeltern
und Hochzeitspaare unterstützen sie in Fragen des Blumenschmucks und stellen Vasen und Schalen
für die florale Ausstattung des Festes im Sakralgebäude zur Verfügung. Der Küster oder die Küsterin
hat -wie der vom lateinischen Wort custos, zu deutsch: Wächter stammende Name schon andeutet-
ein besonderes Auge auf die Kirche und weiß zu Fragen, die das Haus betreffen, oft am besten
Bescheid. Im Namen der Kirchengemeinde nimmt die Küsterin beziehungsweise der Küster
stellvertretend für Pfarrer*in und Kirchenvorstand das Hausrecht wahr.
Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand leitet nach der Grundordnung unserer Landeskirche gemeinsam mit
dem Pfarrer/ der Pfarrerin die Kirchengemeinde. Er wird alle sechs Jahre neu gewählt und
setzt sich zum überwiegenden Teil aus den Mitgliedern zusammen, die die meisten Stimmen
auf sich vereinen konnten. Ein weiterer Teil des Gremiums wurde von den gewählten
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern kurz nach der Wahl berufen. Auch wenn
damit verschiedene Zugangswege hinter den beiden Gruppen, die den Kirchenvorstand
bilden, liegen, besteht während der Amtszeit zwischen beiden später kein Unterschied.
Als Leitungsgremium der Gemeinde entscheidet der Kirchenvorstand die Finanz-, Gebäude- und
Personalfragen. Daneben zeichnet es aber auch in Kooperation mit Amtsträger bzw.
Amtsträgerin für das geistliche Leben und die gemeindlichen Angebote verantwortlich. In
Folge des Zusammenschlusses der evangelischen Kirchengemeinden Burghasungen und
Ehlen zu einer gemeinsamen Gemeinde im Jahr 2018 ist das Leitungsgremium mit zwölf
Personen aus beiden Orten besetzt. Ihnen zur Seite stehen die Kirchenältesten, verdiente
Personen aus dem Gemeindeleben, die ihr Amt angetragen bekommen haben und es auf
Lebenszeit versehen. Sie sind dem Kirchenvorstand mit beratender Stimme zugeordnet und
können an den Leitungssitzungen teilnehmen.
Die KirchenmusikerInnen
Was wäre ein Gottesdienst ohne Orgelmusik? Für den guten Ton sorgen in der Kirchengemeinde
Burghasungen-Ehlen zwei Organistinnen: Mira Lingelbach und Nora Tanneberger. Frau Tanneberger
spielt auch auf Beerdigungen und eigenen Konzerten, die sie in unseren Kirchen gibt.